- Die Gewährleistung für Neuware beträgt 2 Jahre.
- Auch bei gebrauchter Ware gilt die 2-jährige Gewährleistung. Ausnahme: Gewerbliche Verkäufer können diese Frist auf ein Jahr herabsetzen (z. B. beim Gebrauchtwagenkauf ).
- Gewährleistung von Handwerkern und Dienstleistern: Handwerker haften 2 Jahre, am Bauwerk 5 Jahre. Dienstleister (Beratung) haften 3 Jahre (§ 634a Bürgerliches Gesetzbuch).
- Tritt ein Produktmangel innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auf, liegt die Beweislast bei Ihnen. Sie müssen beweisen, dass Sie ein einwandfreies Produkt verkauft haben.
- Bei auftretenden Mängeln nach 6 Monaten wechselt die Beweislast zum Kunden.
- Der Kunde hat Anspruch auf Ersatz oder kostenfreie Reparatur. Dabei anfallende Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien müssen Sie tragen.
- Wenn Reparatur oder Ersatzlieferung 2-mal scheitert oder nicht zumutbar ist, kann der Kunde Minderung des Kaufpreises oder Vertragsauflösung verlangen.
- Ihre Werbeaussagen in Prospekten sind bindend. Besitzt das Produkt nicht die Eigenschaften, mit denen Sie es bewerben, gilt dies als Sachmangel und löst Gewährleistungsansprüche des Kunden aus.
- Fehlerhafte oder unverständliche Montageanleitungen gelten als Mangel, für den Sie haften müssen.
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