Auch bei gebrauchter Ware gilt die 2-jährige Gewährleistung. Ausnahme: Gewerbliche Verkäufer können diese Frist auf ein Jahr herabsetzen (z. B. beim Gebrauchtwagenkauf ).
Gewährleistung von Handwerkern und Dienstleistern: Handwerker haften 2 Jahre, am Bauwerk 5 Jahre. Dienstleister (Beratung) haften 3 Jahre (§ 634a Bürgerliches Gesetzbuch).
Tritt ein Produktmangel innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auf, liegt die Beweislast bei Ihnen. Sie müssen beweisen, dass Sie ein einwandfreies Produkt verkauft haben.
Bei auftretenden Mängeln nach 6 Monaten wechselt die Beweislast zum Kunden.
Der Kunde hat Anspruch auf Ersatz oder kostenfreie Reparatur. Dabei anfallende Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien müssen Sie tragen.
Wenn Reparatur oder Ersatzlieferung 2-mal scheitert oder nicht zumutbar ist, kann der Kunde Minderung des Kaufpreises oder Vertragsauflösung verlangen.
Ihre Werbeaussagen in Prospekten sind bindend. Besitzt das Produkt nicht die Eigenschaften, mit denen Sie es bewerben, gilt dies als Sachmangel und löst Gewährleistungsansprüche des Kunden aus.
Fehlerhafte oder unverständliche Montageanleitungen gelten als Mangel, für den Sie haften müssen.