So begrüßen Sie Ihre offiziellen Gäste protokollarisch korrekt
Ehrengäste stilsicher begrüßen
Sie haben oft und viele Ehrengäste? Gratulation! Das spricht für Sie und für Ihre Gemeinde, Ihr Unternmehmen etc. Aber begrüßen Sie Ihre „Stars“ auch richtig?
Sobald es offiziell wird, es also um die protokollarisch korrekte Begrüßung geht, sollte Ihnen nämlich definitiv kein Fehler unterlaufen.
Denn anders als im privaten Rahmen hat ein Fauxpas bei offiziellen Auftritten meist böse Folgen: Wenn Sie Glück haben, führt er zu höhnischem Gelächter – wenn Sie Pech haben, zu ernsthaften Verstimmungen. Denken Sie nur an die Politiker im Fernsehen, denen ein kleiner Stilbruch wochenlang satirisch nachgetragen wird.
Oder betrachten Sie die Weltgeschichte: Wie viele Kriege wurden wohl schon geführt, weil ein Herrscher den anderen – oft unwissentlich – beleidigt hatte?
Natürlich wird in Ihrer Gemeinde oder Ihrem Unternehmen nicht gleich Blut fließen, nur weil Sie den Vertreter des Bundestags oder den Ehrengast aus China nicht oder an einer völlig falschen Stelle begrüßt haben. Die Folgen, mit denen Sie aber sehr wohl rechnen müssen, sind unangenehm genug:
Erstens blamieren Sie in diesem Moment sich selbst und den Gast, den Sie scheinbar nicht wertschätzen – weswegen dieser zweitens wohl kaum noch einmal wiederkommen wird.
Und wenn Sie nun auf Nummer sicher gehen und einfach immer alle Ihre Ehrengäste begrüßen? Dann laufen Sie Gefahr, dass bald gar niemand mehr wiederkommt – um nicht noch einmal einer unendlichen Begrüßungsorgie ausgesetzt zu sein.
Wenn Sie all dies vermeiden wollen, dann lesen Sie diesen Beitrag aus „Die besten Reden von A bis Z“, denn er enthält alles, was Sie zur offiziellen Rangfolge bei Begrüßungen wissen müssen.
Wie Sie Ihre Gäste bei offiziellen Anlässen korrekt begrüßen
Ihre Garantie für mehr Sicherheit: die „Top-70-Liste“ der Bundesrepublik
Eine sichere Richtlinie für Begrüßungen aller Art ist die protokollarische Rangfolgenliste der Bundesrepublik Deutschland, die so genannte „Top-70-Liste“.
Diese Liste basiert auf nicht veröffentlichten Rangfolgenlisten der Bundesministerien (z. B. Auswärtiges Amt, Bundesinnenministerium); sie umfasst also Personen und Ämter, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Staat und seinen Organen verbunden sind.
Wie funktioniert die Zuordnung innerhalb der „Top-70-Liste“?
Die Liste richtet sich vor allem nach historisch gewachsenen, repräsentativen Kriterien; besonders auf höchster Ebene erfolgt die Einordnung der Personen nach der – auch symbolischen – Bedeutung ihres Amtes / ihrer Position für das größte Gemeinwesen auf deutschem Boden: den Staat.
Die hier geltende Rangfolge können Sie auf jedes kleinere Gemeinwesen, z. B. eine Kommune, übertragen und sind damit für jeden Ihrer offiziellen, protokollarischen Anlässe gut gerüstet.
„Die besten Reden von A bis Z“-Insider-Tipp: Bevor Sie die „Top-70-Liste“ jedoch in einem konkreten Fall anwenden, lesen Sie bitte unbedingt diesen Beitrag zu Ende; denn zusätzlich müssen fast immer weitere Kriterien – wie Alter, Geschlecht etc. – herangezogen werden.
Vorweg 4 Faustregeln zur Benutzung der „Top-70-Liste“
- Weniger ist mehr: Je weniger Gäste Sie hervorheben, desto weniger Fehler können Sie machen. Außerdem schaltet Ihr Publikum bald ab, wenn Sie es vor lauter Titeln zu lange auf die eigentliche Rede warten lassen. Vermeiden Sie also bitte „Begrüßungsorgien“!
- Die „Top-70-Liste“ geht vor – und zwar in den Fällen, in denen sie direkt greift und Sie einen Gast unmittelbar auf der Liste wiederfinden.
- Ausnahme von Regel 2: Personen, die in Ihrem Umfeld ausgesprochen hohe soziale Bedeutung oder Anerkennung genießen, können Vorrang vor denen auf der Liste haben.
So gebührt z. B. dem (Ober-)Bürgermeister in den meisten Fällen Platz 1 Ihrer Rangfolge, denn er ist auf kommunaler Ebene das, was der Bundespräsident auf Staatsebene ist: der erste Bürger.
- Stellen Sie analoge Rangfolgen her, wenn Sie Ihre Gäste nicht auf der „Top-70-Liste“ entdecken.
Beispiel: Die Vorsitzenden kommunaler Ausschüsse entsprechen – natürlich auf einer anderen Ebene – den Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen und finden sich damit auf Platz 38 der Rangfolge wieder.
|
Die „Top-70-Liste“: Die offizielle Rangfolge in der Bundesrepublik Deutschland
- Bundespräsident(in)
- Staatsoberhäupter fremder Staaten (einschließlich kaiserlicher und königlicher Mitglieder regierender Häuser)
- Regierungschefs fremder Staaten
- Bundeskanzler(in) (überlässt bei gemeinsamem Auftreten der Bundestagspräsidentin / dem Bundestagspräsidenten den Vortritt)
- Präsident(in) des Deutschen Bundestags
- Präsident(in) des Bundesrats
- Präsident(in) des Bundesverfassungsgerichts
- Doyen (= ranghöchster Missionschef) des Diplomatischen Corps
- Ausländische Botschafter(innen) in der Reihenfolge des Datums der Überreichung ihres Beglaubigungsschreibens
- Stellvertretende Regierungschefs ausländischer Staaten
- Ehemalige Bundespräsident(inn)en
- Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, Vorsitzende(r) des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nach Dienstalter und Vorsitzender des Zentralrats der Juden
- Generalsekretär(in) der Vereinten Nationen
- Generalsekretär(in) der NATO
- Präsident(in) des Europäischen Parlaments
- Präsident(in) der Beratenden Versammlung des Europarats
- Präsident(in) des Rats der Europäischen Union
- Präsident(in) der EU-Kommission
- Ehemalige Bundeskanzler(innen)
- Ehemalige Präsidentinnen und Präsidenten des Deutschen Bundestags
- Ehemalige Präsident(inn)en des Bundesverfassungsgerichts
- Gesandte als ständige Missionschefs
- Bundesminister(innen) in der veröffentlichten amtlichen Reihenfolge
- Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Bundesländer nach Dienstalter (gehen in ihren jeweils eigenen Bundesländern allerdings den Bundesministern vor)
- Kardinäle
- EU-Kommissarinnen und -Kommissare
- Generalsekretär(in) des Europarats
- Vorsitzende der Fraktionen des Deutschen Bundestags nach Fraktionsstärke
- Vorsitzende der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien nach der alphabetischen Ordnung der Parteien
- Vizepräsident(in) des Deutschen Bundestags
- Präsidenten der Landtage der Bundesländer in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer
- Vizepräsident(in) des Bundesverfassungsgerichts
- Erzbischöfe, Landesbischöfinnen und -bischöfe, Bischöfe, Landessuperintendenten, Landesrabbiner in abwechselnder Reihenfolge der Glaubensgemeinschaften
- Präsident(in) der Deutschen Bundesbank
- Minister(innen) der Länder in alphabetischer Reihenfolge der Länder
- Koordinator(in) für die deutsch-französische Zusammenarbeit
- Stellvertretende Vorsitzende der Fraktionen des Deutschen Bundestags nach der alphabetischen Reihenfolge der Parteien
- Vorsitzende der Ausschüsse des Deutschen Bundestags
- Stellvertretende Vorsitzende der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien
- Ehemalige Bundesminister(innen) nach dem Lebensalter, abwechselnd mit ehemaligen Ministerpräsident(inn)en der Länder
- Präsident(in) des Bundesrechnungshofs
- Staatsminister(innen) des Bundes
- Parlamentarische Staatssekretärinnen und -sekretäre des Bundes
- Staatssekretärinnen und -sekretäre des Bundes
- Staatssekretärinnen und -sekretäre der Länder mit Kabinettsrang
- Kanzler(in) des Ordens &bdquo ;Pour le Mérite&ldquo ;
- Präsident(inn)en des Bundesverbands der Deutschen Industrie, des Arbeitgeberverbands, des Deutschen Industrie- und Handelstags, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Präsident(inn)en des Deutschen Bauernverbands und ähnlicher großer Berufsverbände nach dem Dienstalter
- Träger(innen) des großen Bundesverdienstkreuzes nach dem Datum der Verleihung
- Präsident(inn)en der Bundesgerichte
- Richter(innen) am Bundesverfassungsgericht
- Mitglieder des Deutschen Bundestags und des Europäischen Parlaments, abwechselnd
- Repräsentant(inn)en der kommunalen Spitzenverbände
- Zentralverbände der Religionsgemeinschaften (z. B. Laienorganisationen wie das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken)
- Präsident(in) der Bundesagentur für Arbeit
- Generalinspekteur(in) der Bundeswehr
- Wehrbeauftragte(r) des Deutschen Bundestags
- Präsident(inn)en der Verfassungsgerichtshöfe der Länder
- Vorsitzende der Fraktionen der in den Landtagen vertretenen Parteien
- Landesvorsitzende der in den Landesparlamenten vertretenen Parteien
- Vizepräsident(inn)en der Landtage
- Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der in den Landtagen vertretenen Parteien
- Mitglieder des Vorstands der Deutschen Bundesbank
- Direktor(in) beim Deutschen Bundestag
- Direktor(in) des Bundesrats
- Staatssekretärinnen und -sekretäre der Länder
- Generäle, Admiräle
- Ministerialdirektor(inn)en des Bundes
- Abgeordnete der Landtage
- Mitglieder des Bayerischen Senats (2000 abgeschafft; Senatoren a. D.)
- Intendanten der Fernseh- und Rundfunkanstalten, Chefredakteure
Business English Today Wie viele Fehler machen SIE eigentlich in Ihrem Business English?
Auch wenn diese Frage leicht unverschämt klingt: Selbst Englisch-Profis tun sich in alltäglichen Business-Situationen schwer.
Da hilft nur eines: Üben, üben, üben. Doch genau dafür haben Sie in Ihrem Alltag, bei Ihren vielen Aufgaben, überhaupt keine Zeit.
Wie sollen Sie üben, wenn Sie nicht einmal Zeit haben, ein Englisch-Lehrbuch zu lesen, ein Seminar zu besuchen oder einen Fernkurs zu machen?
Holen Sie sich doch Ihre Englisch-Trainerin nach Hause! Ja, Sie haben richtig gelesen: Ihre persönliche Englisch-Trainerin kommt zu Ihnen nach Hause und zeigt Ihnen in 20 Minuten pro Monat,
... wie Sie in Präsentationen und Meetings immer genau die richtigen Worte sagen;
... worauf es beim Business English in Ihren Büro-Alltagssituationen als Chef und Führungskraft ankommt und
... mit welchen Worten, Sätzen und Redewendungen jeder ausländische Gast auf Anhieb erkennt:
„Sie kennen sich aus. Sie sind in Ihrer Position genau richtig. Ihnen sollte man zuhören!“
Lassen Sie nicht zu, dass peinliche Anfänger-Fehler Ihren beruflichen und geschäftlichen Erfolg gefährden! Testen Sie jetzt Ihre persönliche Business-English-Trainerin ...
Lesen Sie hier mehr über „Business English Today“
Klicken Sie hier für Ihren kostenlosen „30-Tage-Gratis-Test“ |
Wie Sie die „Top-70-Liste“ auf Ihre Situation übertragen
Nehmen wir einmal an, unter Ihren Gästen sind:
die Bürgermeisterin, der Landgerichtspräsident, die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen, der Präsident der örtlichen Industrie- und Handelskammer, der Dechant, der Superintendent, der ehemalige Bürgermeister, die DGB-Kreisvorsitzende, der Standortälteste und der örtliche Vorsitzende einer Partei.
In den „Top 70“ taucht keine dieser Persönlichkeiten auf. Nun gilt es also, die in der Liste erkennbaren Ordnungselemente auf Ihren eigenen Anlass zuzuschneiden.
Etwa so:
- Die Bürgermeisterin ist die erste Bürgerin in unserer Stadt; sie entspricht in unserem lokalen Gefüge daher dem Bundespräsidenten als erstem Bürger des Staates (Rang 1 der Liste).
- Der Landgerichtspräsident korrespondiert mit den Präsidenten der Bundesgerichte (Rang 49). (Eine Parallele zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts herzustellen – Rang 7 – wäre überzogen, weil Letzeres ein Verfassungsorgan ist.)
- Die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen können Rang 28 (Vorsitzende der Fraktionen des Deutschen Bundestags nach Fraktionsstärke) zugeordnet werden, auch wenn der Gemeinderat kein eigentliches Parlament ist. Ihre Legitimation als Gewählte rechtfertigt jedoch den hohen Rang.
- Der Präsident der Industrie- und Handelskammer entspricht Rang 47.
- Der Dechant und der Superintendent als höchste kirchliche Vertreter auf lokaler Ebene gehören auf Rang 12.
- Der ehemalige Bürgermeister bekommt Rang 11.
- Die DGB-Kreisvorsitzende ist wiederum dem Rang 47 zuzuordnen.
- Der Standortälteste als höchster Repräsentant der Bundeswehr korrespondiert mit Rang 55.
- Der Vorsitzende der Partei erhält Rang 29.
Damit ergibt sich diese Rangfolge:
- Bürgermeisterin (Rang 1)
- Ehemaliger Bürgermeister (11)
- Dechant und Superintendent (12)
- Vorsitzende der Stadtratsfraktionen (28)
- Parteivorsitzender (29)
- DGB-Kreisvorsitzende (47)
- Präsident der Industrie- und Handelskammer (47)
- Landgerichtspräsident (49)
- Standortältester (55)
Handbuch für Selbstständige und Unternehmer Die Wahrheit über Umsatzsteuern und Vorsteuerabzug
Gerade wenn Sie frisch gestartet sind oder es noch vor sich haben: Die Umsatzsteuer-Regeln müssen Sie aus dem Effeff beherrschen, wenn Sie dem Finanzamt nicht Monat für Monat zuviel in den Rachen werfen wollen.
Wie Sie mit Ihren Rechnungen und der Umsatzsteuer immer alles richtig machen, verraten Ihnen die 17 Unternehmens-Experten aus dem „Handbuch für Selbständige & Unternehmer“ in vielen Fachbeiträgen - zum Beispiel:
- 7 Umsatzsteuer-Regeln für Existenzgründer und Unternehmer
- Was Sie bei einer Umsatzsteuer-Nachschau beachten müssen
- Wie Sie Ihre Liquidität mit der Ist-Besteuerung schonen
Damit sichern Sie sich und Ihren Kunden die maximalen Vorteile beim Vorsteuerabzug und beim Abführen der Umsatzsteuer.
Testen Sie es jetzt kostenlos!
|
Was Sie tun sollten, wenn die „Top-70-Liste“ gar nicht mehr hilft
Manche Fälle sind etwas vertrackter: Stellen Sie sich zum Beispiel vor, zu Ihren Gästen gehörten ein herausragender Wissenschaftler, eine Künstlerin, ein Sportler, ein Schriftsteller, ein Vereinsvorsitzender, eine Unternehmerin und eine Heimatforscherin. Wie ist nun wohl die Rangfolge?
- Im Spannungsfeld zwischen Rangfolge und Gleichheitsgrundsatz gilt es, mit Takt und Feingefühl die richtige Mitte zu finden. Und denken Sie daran: Bei der Begrüßung gilt stets die goldene Regel „Weniger ist mehr“!
- Entscheiden Sie im konkreten Fall also zunächst, inwieweit es überhaupt erforderlich ist, eine Rangfolge aufzustellen. Denn je weniger Gäste Sie herausheben, desto weniger Fehler können Sie machen.
- Betrachten Sie jeden Ihrer Gäste als eine Bereicherung für Ihre Veranstaltung – denn sonst hätten Sie ihn (besser) nicht eingeladen. Beschränken Sie sich daher auf die unvermeidlichen Heraushebungen, die auch den Erwartungen Ihrer Gäste entsprechen. Wovon diese unter anderem abhängen, ergibt sich aus den folgenden allgemeinen Regeln zur Rangfolge bei Begrüßungen.
Wer lässt wem den Vortritt?
Neben der „Top-70-Liste“ gibt es noch zahlreiche andere Faktoren, die die protokollarische Rangfolge für Ihre Veranstaltung beeinflussen. Die wichtigsten sind:
- Lebensalter
Das Alter der Gäste ist ein natürliches Ordnungsmerkmal, das sich auch im Staatszeremoniell erhalten hat. Wenn sich z. B. der Bundestag neu konstituiert, wird die Sitzung bis zur Wahl des Bundestagspräsidenten von dem ältesten Mitglied geleitet.
- Frau nicht unbedingt vor Mann
Einen Vorrang der Frau vor dem Mann gibt es im Staatszeremoniell nicht. Bei gemeinsamen Auftritten teilt eine Frau den Rang ihres Ehemanns oder umgekehrt der Mann den Rang seiner Ehefrau; beide nehmen dann den höheren Rang ein. Wenn Eheleute hingegen einzeln auftreten, gilt nur ihr jeweils eigener Rang. Außerhalb des staatlichen Zeremoniells schließlich ist es eine Frage der Höflichkeit, der Frau den Vortritt zu lassen.
- Mandatsträger vor Beamten
Gewählte politische Repräsentanten rangieren vor Verwaltungsbeamten. Beispiele: Bürgermeister oder Landrat vor Stadtdirektor; Vorsitzender des Sozialausschusses vor Sozialamtsleiter.
- Erworbene Titel vor verliehenen Titeln
Bei Titeln rangieren die erworbenen vor den verliehenen. Beispiele: akademischer Doktor vor Dr. h. c. (= honoris causa: lateinisch für „ehrenhalber“), ordentlicher Professor vor Prof. h. c., Botschafter vor Honorarkonsul.
- Ausländer vor Inländern
Gäste aus dem Ausland – oder entsprechend: aus anderen Städten oder Gemeinden – werden vor den einheimischen begrüßt. Das gebietet die Höflichkeit als Gastgeber und honoriert außerdem den (mehr oder weniger) weiten Weg, den der Besucher auf sich genommen hat.
- Anciennitätsprinzip
Bei der Anciennität – der Reihenfolge nach dem Dienstalter – geht es darum, wie lange eine Institution schon besteht oder wie lange eine Person ihre Aufgabe bereits ausübt. So richtet sich die Rangfolge der Diplomaten nach dem Anciennitätsprinzip: Maßgebliches Datum ist der Zeitpunkt, an dem das Beglaubigungsschreiben dem Bundespräsidenten überreicht wurde.
Für die Gruppierung von Ranggleichen ist der Grundsatz der Anciennität gerechter und eindeutiger als das Alphabet, das gerade im internationalen Bereich kein zuverlässiges Kriterium ist.
Die Rangfolge nach dem Dienstalter eignet sich insbesondere dort, wo Kollegialität herausgestellt werden soll. So beachten zum Beispiel die Regierungspräsidenten eines Bundeslands untereinander die Rangfolge nach dem Dienstalter.
- Besondere Beziehungen
Personen, die mit ihrer persönlichen Leistung zum Gastgeber oder zu der von ihm vertretenen Institution in einer besonderen Beziehung stehen, können anderen Gästen gegenüber hervorgehoben werden:
Ehrenbürger, Heimatforscher, Vereinsvorsitzende, der Doktorvater des Gastgebers, ein wichtiger Geschäftspartner – die Möglichkeiten sind gerade hierbei sehr vielfältig. Voraussetzung ist natürlich, eine solche Bevorzugung genügend transparent zu machen, damit sich andere Gäste nicht zurückgesetzt fühlen.
- Soziale Anerkennung
Stellen Sie sich immer die Frage: Entspricht die von mir festgelegte Rangfolge der sozialen Anerkennung? Die wiederum lässt sich nicht eindeutig festlegen, sondern hängt immer von spezifischen Faktoren ab: So können lokale oder branchenübliche Besonderheiten eine Rolle spielen, ebenso die Zusammensetzung und die Erwartungen Ihres Gästekreises.
So stellen Sie die protokollarische Rangfolge in größere Zusammenhänge
Wenden wir diese generellen Rangfolge-Regeln einmal auf ein konkretes Beispiel an:
Ihre Gäste sind die Oberbürgermeisterin, der belgische Botschafter, der Rektor der örtlichen Universität, sein Kollege der belgischen Partner-Universität, der Präsident der Industrie- und Handelskammer, die örtliche EU-Abgeordnete, der Generalintendant, der Superintendent, die Vorsitzende des Geschichtsvereins und ein betagter und international anerkannter Historiker namens Prof. Dr. Müller. Welche Rangfolge ergäbe sich nun?
- In den „Top 70“ sind nur der Botschafter (Rang 9) und die EU-Abgeordnete (Rang 51) erfasst.
- Da die EU-Abgeordnete in der „Top-70-Liste“ unmittelbar enthalten ist, wäre es folgerichtig, die Oberbürgermeisterin erst nachrangig zu behandeln. Das wiederum würde jedoch ihrer lokalen sozialen Anerkennung widersprechen. Als erste Bürgerin hat die Oberbürgermeisterin eine herausgehobene Stellung: Sie entspricht nun sozusagen dem Bundespräsidenten. Überragt wird ihre Stellung hier nur vom belgischen Botschafter, der als Gast aus dem Ausland den Vortritt genießt.
- Für den Rektor der örtlichen Universität gibt es in der „Top-70-Liste“ keine Entsprechung. Seine soziale Stellung verleiht ihm aber einen hohen Rang nahe dem der Oberbürgermeisterin.
- Für den Rektor der belgischen Universität gilt wiederum, dass er als Ausländer vor seinem deutschen Kollegen rangiert.
- Der Präsident der Industrie- und Handelskammer korrespondiert mit Rang 47.
- Der Generalintendant ist fest besoldet und daher dem ehrenamtlichen Präsidenten der Industrie- und Handelskammer nachrangig.
- Der Superintendent als höchster anwesender kirchlicher Vertreter entspricht Rang 12.
- Für eine relativ hochrangige Einordnung von Prof. Dr. Müller sprechen dessen internationales Ansehen und zusätzlich sein hohes Alter.
- Am Ende der Rangfolge steht hier die Vorsitzende des Heimat- und Geschichtsvereins.
Diese Überlegungen verdeutlichen, dass es nicht immer nur eine einzige mögliche Rangfolge gibt. Für obiges Beispiel wäre die folgende jedoch auf jeden Fall passend:
- Belgischer Botschafter
- Oberbürgermeisterin
- Rektor der belgischen Universität
- Rektor der örtlichen Universität
- Europa-Abgeordnete
- Prof. Dr. Müller (der altehrwürdige Historiker)
- Superintendent
- Präsident der Industrie- und Handelskammer
- Generalintendant
- Vorsitzende des Heimat- und Geschichtsvereins
Noch 5 wichtige Tipps
1. Hängt Ihre Veranstaltung direkt mit einem Ihrer Gäste zusammen, dann ist dieser Ihr wichtigster Ehrengast und wird vor allen anderen begrüßt (z. B. der Schirmherr der Veranstaltung; der Künstler, dessen Vernissage Sie eröffnen; der Jubilar, dessen Laudatio Sie halten; etc.)
2. Achten Sie darauf, dass alle Gäste, die Sie namentlich erwähnen möchten, auch tatsächlich anwesend sind. Denn natürlich werden alle sofort nach der Bundeskanzlerin suchen, wenn Sie diese als Ehrengast würdigen – peinlich für Sie, wenn sie dann (noch) nicht da ist!
3. Um „Begrüßungsorgien“ zu vermeiden, prüfen Sie mit Fingerspitzengefühl und Ihrer persönlichen Erfahrung, wessen Begrüßung unabdingbar ist und wer es verschmerzen kann, nicht erwähnt zu werden.
Vielleicht lässt sich auch eine Gruppe gemeinsam begrüßen, ohne dass Sie zu pauschal werden? (Beispiel Presse: „Ich heiße die Damen und Herren der Presse herzlich willkommen.“)
Eine weitere Möglichkeit ist die, eine Persönlichkeit nicht zu Anfang, sondern erst im Laufe der Rede persönlich anzusprechen („... und das gibt mir das Stichwort, um ganz herzlich Herrn xy zu begrüßen...“).
4. Alle Namen und Titel müssen korrekt sein und richtig ausgesprochen werden. Erkundigen Sie sich in Zweifelsfällen im Umfeld Ihres Gastes, z. B. bei der Assistentin, dem Referenten etc.
5. Hat jemand verschiedene Amtsbezeichnungen oder gleich mehrere Titel, dann helfen Ihnen die folgenden Fragen:
- In welcher Funktion ist Ihr Gast bei Ihnen?
Haben Sie Herrn Dr. Günter Mustermann als Bundestagsabgeordneten eingeladen? Oder als Präsidenten der Handelskammer?
Danach richtet sich die Anrede, denn in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens ist es üblich, Amt oder Titel als Anrede zu gebrauchen, hier also „Herr Abgeordneter“ oder „Herr Präsident“.
Vielleicht bevorzugt der Herr aber auch eine schlichte Anrede, oder Sie sind ihm schon seit Jahren freundschaftlich verbunden? Dann sind „Herr Dr. Mustermann“ oder – im privateren Rahmen – „lieber Günter“ die passenden Begrüßungen.
- Wie konservativ ist Ihr Gast?
In diplomatischen Kreisen oder bei Religionsgemeinschaften gelten häufig noch althergebrachte Anreden, wie z. B. „Exzellenz“ (Botschafter, Nuntius oder katholische Bischöfe) oder „Eminenz“ (Metropolit der orthodoxen Kirche). Teilweise hat sich hier auch die „weltliche“ Anrede mit der Funktionsbezeichnung durchgesetzt: „Herr Bischof“ oder „Frau Botschafterin“.
Sie sollten im Einzelfall unbedingt vorher mit dem Sekretariat abklären, welche Anrede Ihr Gast bevorzugt.
- Welchen akademischen Titel hat Ihr Gast?
Nur der ranghöchste Titel wird zusammen mit dem Namen genannt. Sie sprechen Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Günter Meier also nur als „Herrn Professor Meier“ an. Ehrentitel (h.c.), Diplom- und Magistertitel können Sie in der Anrede ebenfalls weglassen: Herrn Dipl.-Ing. Günter Meier begrüßen Sie also entsprechend als „Herrn Meier“.
- Hat Ihr Gast „blaues Blut“?
Wenn er aus Deutschland stammt, sollten Sie seinen Adelstitel unbedingt berücksichtigen. In Österreich hingegen ist die Führung von Adelstiteln seit 1919 offiziell abgeschafft, in der Schweiz bereits seit rund 200 Jahren nur noch als Bestandteil des Namens üblich.
Sollten Sie die Titel nennen müssen, so fällt die Bezeichnung „Herr“ oder „Frau“ beim hohen Adel (Fürst, Graf) weg. Die Zusätze „von“ und „zu“ können Sie dann ebenfalls weglassen (Maria Fürstin zu Musterbrück = „verehrte Fürstin (zu) Musterbrück“; Otto Graf von Musterdorf = „lieber Graf (von) Musterdorf“).
Der Titel „Freiherr/Freifrau“ wird aber keinesfalls genannt: Freiherr Holger von Musterstadt = „sehr geehrter Herr von Musterstadt“.
- Oder trägt Ihr adeliger Gast zusätzlich einen akademischen Titel?
Die korrekte Reihenfolge bei der Nennung der Titel ist: akademischer Titel + Adelstitel + Nachname. „Dr. Gräfin Musterdorf“ oder „Professor Fürst Musterbrück“.
Der neue Brief-Berater So erledigen Sie Ihre gesamte Korrespondenz in bis zu 83 % weniger Zeit
Wie viel kostbare Zeit brauchen Sie jeden Tag für Ihre Briefe, E-Mails, Vermerke, Protokolle und Notizen? Sparen Sie sich die Mühe! Lassen Sie Profis für sich schreiben.
Alle Briefe praxiserprobt und absolut wirksam Praxistipps, Checklisten und Briefstrukturen: So stellen Sie auf Anhieb Ihren individuellen Brief zusammen Alle Briefe auf CD zur direkten Übernahme auf Ihren PC Zu jedem geschäftlichen Anlass das perfekte Schreiben!
Von A wie Absage über K wie Kondolenz bis zu W wie Werbebriefe und Z wie Zeugnisse finden Sie im neuen Brief-Berater immer die richtige Formulierung.
In weniger als 5 Minuten haben Sie das perfekte Schreiben:- Brief aussuchen
- aus der beiliegenden CD den Brief auf Ihren PC laden,
- Ihre persönlichen Daten einfügen – fertig!
Lesen Sie hier mehr über den „neuen Brief-Berater“
Klicken Sie hier für Ihren kostenlosen „30-Tage-Gratis-Test“ |
Und so begrüßen Sie Unbekannte
Wenn Sie mal keine Ehrengäste zu begrüßen haben, sondern „nur“ unbekannte, nicht prominente Gäste erwarten, sollten Sie sich trotzdem ins Zeug legen und folgende 3 Punkte beachten:
- Wählen Sie eine individuelle, dem Anlass angemessene Ansprache, z. B. bei einer Kunstaustellung „Sehr geehrte Freundinnen und Freunde der Kunst“ oder beim Tag der offenen Tür „Liebe Gäste unserer Firma“.
Sagen Sie bitte niemals: „Liebe Anwesende ...“!
- Betonen Sie immer die Qualität statt der Quantität des Besuchs. Sagen Sie also: „Ich freue mich, dass Sie unserer Einladung trotz des schlechten Wetters gefolgt sind“ anstatt der unsinnigen Floskel „Schön, dass Sie so zahlreich erschienen sind“.
- Vergessen Sie nicht sich selbst! Wenn es nicht eindeutig ist, wer Sie sind und in welcher Funktion Sie sprechen, stellen Sie sich kurz vor.
So, liebe Leserin, lieber Leser, jetzt sind Sie in die Geheimnisse der korrekten Begrüßung umfassend eingeweiht. Und wenn Ihnen das im Moment alles ein bisschen viel erscheint, denken Sie daran: Mit der Zeit haben Sie das alles im Gefühl – und die Liste zum Nachgucken liegt ja ab sofort immer griffbereit.
Für diese Seite wurden Bilder der Fotografin Martina Berg aus der Bild-Datenbank Fotolia verwendet.
Diesen Beitrag jetzt...
Dieser Beitrag wurde gesponsert von: Die BESTEN Reden von A bis Z
So werden Sie ab sofort als Redner unschlagbar
Stellen Sie sich einmal vor, Sie würden mit Ihrer nächsten Rede Ihre Zuhörer mühelos von den Zielen Ihres Unternehmens überzeugen. Oder in Ihrer Rede eine unpopuläre Maßnahme so darstellen, dass jeder die Notwendigkeit einsieht sogar die Gewohnheitsnörgler!
Und nun stellen Sie sich vor, dass solche Reden und viele weitere mehr bereits für Sie geschrieben sind. Überzeugend im Stil. Mitreißend in der Wortwahl. Brillant im Aufbau und in der Struktur. Kurz: perfekt!
Halten auch Sie ab sofort glänzende Reden, ohne Zeit für unnötige Vorarbeit zu vergeuden.
Die BESTEN Reden von A bis Z bieten Ihnen einen riesigen Fundus an perfekten Musterreden und Zitate für jeden Rede-Anlass im Beruf, im Verein, in der Schule, in der Politik und natürlich auch für private Rede-Anlässe: Abschied, Antritt, Begrüßung, Eröffnung, Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum, Neujahr, Laudatio, Trauer, Weihnachten und vieles mehr.
Lesen Sie hier mehr über die „BESTEN Reden von A bis Z“
Klicken Sie hier für Ihren kostenlosen „14-Tage-Gratis-Test“
|
Lesen Sie auch unsere weiteren Beiträge zu den Themen Reden, Vorträge & Präsentationen:
|