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Wie Sie Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2009 mit der neuen Anlage EÜR Zeile für Zeile richtig erstellen und Steuren sparen


So füllen Sie die Anlage EÜR finanzamtssicher aus
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Seit 2005 gibt es nun das Formular zur EÜR. Und natürlich jedes Jahr in veränderter Form. Aber im Gegensatz zum Bundesfinanzministerium, das das neue Formular doch tatsächlich „schon“ am 14.12.2007 veröffentlicht hat, haben Sie nicht so lange Zeit, sich mit den neuen Herausforderungen, die hier an Sie gestellt werden, vertraut zu machen. Ihre Steuererklärung 2009 müssen Sie schließlich bis zum 31.05.2010 abgeben.

Inhalte:  

Ganz einfach:

Schritt für Schritt zum Jahresabschluss 2009


Die Konjunkturpakete I + II, das Familienleistungsgesetz, die Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer usw. wirken sich auf Ihren Jahresabschluss 2009 aus. Ihr Gewinn wird beeinflusst bzw. kann von Ihnen beeinflusst werden z. B. durch

  • den Investitionsabzugsbetrag,
  • die neue Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Sie 2009 gekauft haben,
  • die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Anschaffungen in 2009,
  • den Abzug von Kinderbetreuungskosten. Nutzen Sie alles, um Ihre Steuerbelastung zu mindern.

Tipp des Praxishandbuch Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer

Wichtig ist auch, dass Sie bei Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2009 von vornherein alles richtig machen, um dem Betriebsprüfer des Finanzamts bei einer späteren Betriebsprüfung keine Angriffsflächen zu biete


So planen Sie Ihren Jahresabschluss 2009


Nach § 149 Abs. 2 AO sollen Sie Ihre Steuererklärungen innerhalb von 5 Monaten nach Ablauf eines Jahres abgeben, also bis zum 31.5.2010. Diese Frist kann verlängert werden.

Tipp des Praxishandbuch Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer:
Wenn Sie Ihre Steuererklärung bis zum 31.5.2010 nicht fertigstellen können, sollten Sie eine Fristverlängerung beantragen. In den meisten Fällen erhalten Sie eine Fristverlängerung, auch wenn Sie nicht von einem Steuerberater vertreten werden.

Ob der Finanzbeamte Ihnen eine Fristverlängerung gewährt und wie viel Zeit er Ihnen einräumt, liegt in seinem Ermessen. Es kann daher taktisch sinnvoll sein, zunächst eine kürzere Fristverlängerung zu beantragen, z. B. bis zum 30.9.2010, um anschließend einen weiteren Antrag auf Fristverlängerung bis zum 31.12.2010 nachzuschieben. Eine weitere Fristverlängerung müssen Sie ausführlich begründen und glaubhaft darlegen, dass Ihnen die Abgabe der Steuererklärungen früher nicht möglich ist.

Tipp des Praxishandbuch Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer:
Planen Sie den Endtermin, zu dem Sie Ihren Jahresabschluss fertigstellen wollen. Von da aus rechnen Sie zurück, um festzustellen, wann Sie mit Ihren Abschlussarbeiten beginnen. Um den Termin tatsächlich einhalten zu können, sollten Sie Zeitpuffer einbauen.




Was Sie zusammen mit Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt einreichen


Die Finanzverwaltung hat am 18.8.2009 das amtliche Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2009 veröffentlicht, das Sie auch tatsächlich verwenden müssen. Die neue Anlage EÜR 2009 weicht teilweise von der Anlage EÜR 2008 ab. Das vollständige Formular finden Sie auf der CD-ROM 2010 Ihres Praxishandbuchs.

Hinweis des Praxishandbuch Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer:
Nur wenn Ihre Betriebseinnahmen nicht mehr als 17.500 € betragen, können Sie auf den Vordruck verzichten und Ihre Gewinnermittlung formlos erstellen (BMF-Schreiben vom 18.8.2009, Az. IV A 4 – 1451/07/ 10009-02; DOK 2009/ 0555949).

Zu den Unterlagen, die das Finanzamt von Ihnen erwartet, gehören

  • Ihre Anlage EÜR 2009 (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung, d. h. die Zusammenstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben),
  • das Anlageverzeichnis mit der Abschreibungsübersicht für 2009 und
  • das Berechnungsschema zur Ermittlung der Schuldzinsen für Kontokorrent- und Betriebsmittelkredite, wenn die Zinsen 2009 mehr als 2.050 € betragen haben,
  • Ihre Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) ggf. mit der Anlage Kind ,
  • die Anlage G für gewerbliche Einkünfte bzw. die Anlage S für eine selbstständige (freiberufliche) Tätigkeit, in die Sie den Gewinn aus der Anlage EÜR übernehmen,
  • andere amtliche Anlagen, abhängig von den Einkünften, die Sie und Ihr Ehegatte erzielen,
  • bei einer Personengesellschaft (z. B. GbR) die gesonderte und einheitliche Erklärung des Gewinns und dessen Verteilung auf die Gesellschafter,
  • die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind, und
  • die Gewerbesteuererklärung, soweit Sie gewerbliche Einkünfte erzielen und der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € übersteigt. Belege und andere Unterlagen zu Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung reichen Sie nur auf Nachfrage beim Finanzamt ein.

Eine Zusammenstellung Ihrer Privatentnahmen und Privateinlagen sollten Sie unbedingt beifügen, wenn die Schuldzinsen in 2009 mehr als 2.050 € betragen haben und es sich nicht um Darlehen handelt, die Sie zur Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens eingesetzt haben.

Auf der CD-ROM 2010 Ihres Praxishandbuchs finden Sie entsprechende Muster. Der Umfang des Schuldzinsenabzugs (siehe Zeilen 41 bis 42 der Anlage EÜR 2009) hängt von Ihren Über- oder Unterentnahmen ab. Der Abzug Ihrer Schuldzinsen, z. B. zur Finanzierung Ihres Firmenwagens, wird allerdings durch Überentnahmen nicht eingeschränkt.

Tipp des Praxishandbuch Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer:
Halten Sie Ihre Privatentnahmen und -einlagen fest und schreiben Sie diese von Jahr zu Jahr fort, auch wenn sich zurzeit keine Auswirkungen ergeben. Wenn Sie es jetzt unterlassen, Über- oder Unterentnahmen fortzuschreiben, kann Ihnen in späteren Jahren der Schuldzinsenabzug teilweise verloren gehen.

Ihr EDV-Programm ist nur dann in der Lage, die Anlage EÜR 2009 automatisch zu erstellen, wenn Sie nach dem 18.8.2009 ein Update erhalten haben. Sie können aber auch dann nicht darauf verzichten, am Ende nochmals alles zu kontrollieren.

Zu diesem Zweck lassen Sie sich von Ihrem EDV-Programm eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. eine Saldenübersicht ausdrucken. Auf diesem Ausdruck notieren Sie hinter jedem Betrag die Zeilennummer des Vordrucks EÜR. Anschließend fassen Sie die Beträge mit übereinstimmenden Zeilenangaben zusammen und

  • vergleichen sie mit den Beträgen in der Anlage EÜR 2009, die das EDV-Programm automatisch erstellt hat, oder
  • übertragen diese in die Anlage EÜR 2009, wenn Ihr Programm diese nicht automatisch erstellt.

Sie haben anschließend die Möglichkeit, das ELSTER-Programm der Finanzverwaltung zu verwenden, um Ihre Steuerbelastung zu berechnen und Ihre Steuererklärungen einschließlich Anlage EÜR elektronisch zu übersenden.




So ist die Anlage EÜR 2009 aufgebaut und strukturiert


Die Anlage EÜR ist in 5 Bereiche aufgeteilt:

1. Allgemeine Angaben (Zeilen 1 – 6)
Hier tragen Sie Ihren Namen (Firmennamen), die Steuernummer und die Art Ihrer Tätigkeit ein.

2. Betriebseinnahmen (Zeilen 7 – 18)
Sie unterteilen Ihre Einnahmen in maximal 10 unterschiedliche Einnahmen-Positionen.

3. Betriebsausgaben (Zeilen 19 – 55)
Teilweise sieht der Vordruck eine detaillierte Untergliederung vor. Andererseits werden viele Aufwandsposten in der Zeile 51 „Übrige Betriebsausgaben“ zusammengefasst.

4. Ermittlung des Gewinns (Zeilen 60 – 67)
Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben ergeben den Gewinn. Zusätzlich werden an dieser Stelle die erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten und Investitionsabzugsbeträge wie Betriebsausgaben abgezogen.

5. Ergänzende Angaben (Zeilen 68 – 83)
Hier machen Sie Angaben

  • zur Auflösung von Ansparabschreibungen, Investitionsabzugsbeträgen und anderen steuerfreien Rücklagen,
  • zur Bildung von neuen Investitionsabzugsbeträgen und anderen steuerfreien Rücklagen,
  • zu Ihren Entnahmen und Einlagen des laufenden Jahres; diese Angaben benötigen Sie, um die Abzugsfähigkeit Ihrer Schuldzinsen beurteilen zu können.


So füllen Sie die Anlage EÜR 2009 Zeile für Zeile aus


Lesen Sie in unserem Download-Bereich, wie Sie das neue EÜR-Formular Schritt für Schritt finanzamtsicher ausfüllen:

  • Wie Sie Ihre Betriebseinnahmen aufschlüsseln
  • Wie Sie Ihre Betriebsausgaben untergliedern
  • Ermittlung des Gewinns/Verlusts
  • Ergänzende Angaben in der Anlage EÜR 2009
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