Leer Leer
 
Leer
Leer
Leer
Leer
Leer
Leer
Leer
Anzeige





Business-Ratgeber für Ihren Erfolg 2010
Jetzt in unserem Shop:

» Jetzt auch mit Gratis-Test-Garantie «

Die aktuelle Meinung aus unserer
Experten-Ecke:

Gerhard Schneider
Gerhard Schneider

Steuersenkung ade!

Anzeige




 

Anzeige

 
Sie befinden sich hier: Startseite > Selbstständige & Unternehmer > Beitragsanzeige
Betriebsratswahl im Intranet: Warum nicht alles online geht

Moderne Zeiten: Der Fortschritt in den Betrieben wirkt sich auch auf die Wahlen zum Betriebsrat aus. In vielen Betrieben hat das Intranet das „Schwarze Brett“ abgelöst. Viele Betriebsräte werden daher die vom 01.03.2014 bis zum 31.05.2014 anstehende Betriebsratswahl im Intranet ausschreiben.

Doch die fortschrittliche Art der Bekanntmachung birgt auch Risiken: Hält sich Ihr Betriebsrat nicht an die Spielregeln, ist die komplette Wahl ungültig.

Folgendes Beispiel aus dem Arbeitgeberrechte Betriebsrat zeigt ein niedersächsisches Unternehmen das unterschiedliche Betriebsstätten an mehreren Orten betreibt, in der Wahlausschreibung legte der Betriebsrat fest, dass bis zu einem bestimmten Termin die Wahlvorschläge eingereicht werden könnten.

Weil das Unternehmen neben der Zentrale in Niedersachsen weitere Niederlassungen unter anderem in München, Berlin, Düsseldorf, Leipzig, Dresden und Köln unterhielt, stellte der Betriebsrat das Wahlausschreiben ganz einfach ins Intranet.

Zu einfach, wie erst kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter erklärten die Betriebsratswahl kurzerhand für ungültig.

Ihrer Ansicht nach genügte das ins Intranet gestellte Wahlausschreiben nicht den gesetzlichen Voraussetzungen. Nach § 3 Absatz 4 Satz 1 Wahlordnung (WO) sei das Wahlausschreiben im Betrieb nicht ausreichend bekannt gemacht worden, urteilte das BAG.

Für die Mitarbeiter in den Niederlassungen sei das Wahlausschreiben im Intranet nicht hinreichend zugänglich gewesen. Nach § 3 Absatz 4 Satz 3, § 2 Absatz 4 Satz 4 WO sei die Wahlausschreibung in elektronischer Form nämlich nur zulässig, wenn alle Arbeitnehmer von der Bekanntmachung Kenntnis erlangen können und sichergestellt sei, dass Änderungen der Bekanntmachung nur vom Wahlvorstand vorgenommen werden können. BAG, Beschluss vom 21.01.2009, Az.: 7 ABR 65/07

Als Arbeitgeber können Sie die in Ihrem Betrieb erfolgte Betriebsratswahl binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses anfechten, wenn die Wahlen rechtsfehlerhaft durchgeführt worden sind.

Arbeitgeberrechte Betriebsrat-Empfehlung: Prüfen Sie, ob das Wahlausschreiben jedem Mitarbeiter Ihres Betriebs zugänglich gewesen ist. Bei einer Bekanntmachung im Intranet kann das nicht der Fall sein, wenn ein Teil der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz keinen Computer hat.



Alles über die Betriebsratswahlen und wie sie ablaufen, finden Sie hier:
Beitrag veröffentlicht am: 16.02.2010
Aus: Arbeitgeberrechte Betriebsrat – Jetzt gratis testen!
NEU: Wie finden Sie diesen Beitrag? Durchschnittliche Bewertung
Bewertung
bei 0 Bewertungen
Mit der Abgabe einer Bewertung wird ausschließlich der Wert der Bewertung gespeichert. Ein Rückschluss auf die Identität bestimmter Personen ist damit nicht möglich!
Diesen Beitrag jetzt...
Weiterempfehlen Drucken RSS-Feed Abonnieren Twittern Bei XING posten


Kurz-URL für Presse: www.business-best-practice.de/5337
Info per E-Mail über neue ähnliche Beiträge


Simplify Businesscoach
Die 7 simplify-business-Überlebens-Strategien für Chefs

Nutzen Sie die derzeitigen rasanten Veränderungen und gehören Sie zu den zukünftigen Gewinnern dieser Krise:
  • Lassen Sie Ihr Unternehmen wachsen und setzen Sie Ihre Vision um!
  • Werben Sie erfolgreich mit kleinem Budget.
  • Holen Sie Ihre Mitarbeiter mit ins Boot. Werden Sie zum Chef-Motivator!
  • Schauen Sie Ihren Kunden hinter die Stirn: Was erwarten sie wirklich?
  • Spüren Sie versteckte Kostenfresser auf und erhöhen Sie Ihren Deckungsbeitrag.
  • Nutzen Sie die Erfolgs-Rezepte von erfolgreichen Unternehme(r)n.
Lesen Sie hier mehr über den „Simplify Businesscoach“

Klicken Sie hier für Ihren kostenlosen „14-Tage-Gratis-Test“




Diese aktuellen News & Tipps für Selbstständige und Unternehmer könnten Sie interessieren:

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge für Selbstständige und Unternehmer

 

E-Mail-Newsletter: Unternehmen konkret

Ihr kostenloser E-Mail-Newsletter von business-best-practice.de

Ihre E-Mail-Adresse:



Lesen Sie auch unsere weiteren Beiträge für „Selbstständige & Unternehmer“:



Diese Seite wurde vom McAfee SiteAdvisor
auf Sicherheit überprüft
Gelassenheits-Schaf
© 2005-2010, web suxxess factory