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Seit 1. April 2005 zahlt jeder Kreditnehmer für den Unternehmerkredit einen individuellen Zinssatz. Wie die Geschäftsbanken, setzt die KfW-Mittelstandsbank den Zinssatz je
- nach Bonität (Ausfallrisiko) und
- Sicherheiten fest.
Der Zinssatz wird jeweils in 3 Schritten ermittelt:
1. Schritt: Prüfung der Bonität
Die Hausbank ermittelt zunächst anhand Ihrer Geschäftsunterlagen, das Ausfallrisiko für das Darlehen - Ihre Bonität.
Diese Bonitätsklassen gibt es
| Bonitätsklasse |
Bonitätseinschätzung durch Ihre Hausbank |
Risikoeinschätzung durch Ihre Hausbank |
| 1 |
sehr gut |
niedrig
hoch
|
| 2 |
gut |
| 3 |
befriedigend |
| 4 |
ausreichend |
| 5 |
noch ausreichend |
| 6 |
gerade noch ausreichend |
2. Schritt: Bewertung der Sicherheiten
Wie für jeden anderen Kredit, müssen Sie der Bank Sicherheiten bieten. Im besten Fall können Sie so viele Sicherheiten bieten, dass deren Wert dem beantragten Kredit entspricht. Liegt der Wert Ihrer Sicherheiten unter 80 % der beantragten Kreditsumme, wirkt sich das negativ auf Ihre Bewertung aus.
Diese Besicherungsklassen werden unterschieden:
| Besicherungsklasse |
Einschätzung der Werthaltigkeit durch Ihre Hausbank |
| 1 |
>80% |
| 2 |
>50% und <80% |
| 3 |
>30% und <50% |
| 4 |
>30% und <50% |
3. Schritt: Ermittlung des Höchstzinses
Indem die Hausbank Bonitätsklasse und Besicherungsklasse kombiniert, ordnet Sie Ihre GmbH einer von 7 Preisklassen zu. Danach bemisst sich der Höchstzins, den die Bank für einen Förderkredit verlangen darf.
So erfolgt die Zuordnung zu einer Preisklasse
| Bonitätsklasse |
1 |
1 |
2 |
1 |
3 |
1 |
2 |
4 |
2 |
3 |
5 |
2 |
3 |
4 |
6 |
3 |
4 |
5 |
| Besicherungsklasse |
1 |
2 |
1 |
3 |
1 |
4 |
2 |
1 |
3 |
2 |
1 |
4 |
3 |
2 |
1 |
4 |
3 |
2 |
| Preisklasse |
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
Wichtig für Sie:
Wie bei fast allen öffentlichen Förderdarlehen können Sie auch Ihren „Unternehmerkredit“-Antrag nur über Ihre Hausbank einreichen. Entscheidend ist deshalb in jedem Fall, dass Sie Ihre Gesprächspartner dort überzeugen. Erarbeiten Sie deshalb zur Vorbereitung auf das Gespräch unbedingt ein schlüssiges Konzept, mit dem Sie nachweisen können, dass sich Ihr Vorhaben rechnet.
Wenn sich Ihre Bank „ziert“, weil angeblich der Papierkrieg zu umfangreich und die Verdienstspanne der Bank zu gering sei, unterlaufen Sie diese Abwehrstrategie einfach: Bieten Sie z. B. an, alle Unterlagen selbst zusammenzustellen, um den Aufwand der Bank zu minimieren. Vielleicht zeigt sich ja auch eine andere Bank kooperationswilliger ...
Guter (Unternehmer-)Rat ist teuer. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Sie mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss:
| Gefördert werden: |
Zuschuss: |
| Existenzgründungs-Beratung |
50 % der Kosten, max. 1.500 € |
| Existenzaufbau-Beratung (bis 2 Jahre nach Gründung, z. B. zur Einführung eines Finanz- und Rechnungswesens) |
50 % der Kosten, max. 1.500 € ( mehrmals möglich; insg. bis 3.000 €) |
| Allgemeine Beratung, z. B. zu Umweltschutz oder Marketing |
40 % der Kosten, max. 1.500 € |
Bitte beachten Sie diese Besonderheit: Der Zuschuss muss über eine Leitstelle (Adressen unter bafa.de) beantragt werden. Das ist erst möglich, wenn die Unternehmensberatung bereits abgeschlossen und per Überweisung (!) auch schon bezahlt wurde. Nach Ende der Beratung haben Sie dafür drei Monate Zeit. |
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