Engpass Liquidität: So hilft Ihnen das neue Schuldrecht
Bringen Sie Ihre Kunden dazu, endlich doch noch zu zahlen
Sein gutes Geld einfach nicht zu bekommen – das kann für Handwerker, Freiberufler und Kleingewerbetreibende zur regelrechten Existenzbedrohung werden.
Dies gilt vor allem dann, wenn das Liquiditätspolster (noch) nicht so groß ist, der Unternehmer aber selbst bereits hohe Vorleistungen, z. B. für Material, Löhne und die Ist-Umsatzsteuer erbracht hat und zur Bezahlung seiner Lieferanten seinen Kontokorrentkredit bis an die Grenze ausschöpfen musste.
Mit der Schuldrechtsreform wurden auch die Regeln geändert, nach denen ein Schuldner in Verzug gerät.
Sie kommen jetzt leichter und vor allem schneller an Ihr Geld. Die wichtigste neue Regel lautet:
Ihr Schuldner gerät ohne weiteres in Verzug,
wenn der von Ihnen genannte Zahlungstermin überschritten ist (§ 286 BGB) oder
wenn Sie die fällige Zahlung anmahnen oder
automatisch spätestens nach 30 Tagen.
Der günstigste Weg für Sie: Legen Sie in Ihrer Rechnung ein Datum fest, bis zu dem die Zahlung erfolgen soll. Der säumige Schuldner ist schon am Tag darauf automatisch in Verzug.
Schreiben Sie also z. B. in Ihre Rechnung vom 02.02.2012: „Zahlbar bis zum 16.02.2012.“ Dann ist der Kunde ab 17.02.2012 in Verzug.
Automatischer Verzug nach 30 Tagen
Haben Sie zunächst keinen datumsmäßigen Zahlungstermin genannt, kommt Ihr Schuldner, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, automatisch, also auch ganz ohne Mahnung, in Verzug.Und zwar spätestens nach 30 Tagen. Dauert Ihnen das zu lang, müssen Sie nach wie vor mahnen und dabei einen Zahlungstermin bestimmen.
Achtung! Ausnahme bei Endverbrauchern
Wenn Ihr Kunde kein Unternehmen, sondern Verbraucher ist, gilt die 30-Tage-Regelung nur, wenn Sie in Ihrer Rechnung ausdrücklich darauf hinweisen. Formulieren Sie am besten so: „Für die Bezahlung dieser Rechnung gilt die gesetzliche Frist von 30 Tagen (§ 286 Abs. 3). Danach befinden Sie sich automatisch in Verzug, und wir sind berechtigt, Verzugszinsen zu fordern.“
Was tun bei Verzug?
Zahlt Ihr Schuldner nicht, können Sie mit der Androhung von Verzugszinsen schnell schärferes Geschütz auffahren. Oft reicht schon diese Drohung.
Bei ganz abgebrühten Schuldnern berechnen Sie die Verzugszinsen mit folgenden Zinssätzen:
Aktueller Basiszinssatz (seit 01.01.2012: 0,12 %) plus 5 % p. a. bei Verbrauchern = 5,12 % p. a. bzw. plus 8 % p. a. bei Unternehmern = 8,12 % p. a.
Beachten Sie, dass Sie taggenau rechnen müssen.
Auf der Seite Basiszinssatz finden Sie immer die aktuellsten Zinssätze und auch einen entsprechenden Zinsrechner.
Jeden Tag ein neuer Kunde. Weniger Zahlungsausfälle. Mehr Umsatz, weniger Steuern.
Herzlichen Glückwunsch Sie haben sich selbstständig gemacht! Doch jetzt müssen Sie sich plötzlich in vielen Dingen auskennen, von denen Sie bisher noch nicht betroffen waren:
Steuerfragen klären ... Angebote und Rechnungen schreiben ... Mahnungen verschicken ... den Einkauf organisieren ... die Buchhaltung machen ... Verträge aushandeln ... Mitarbeiter einstellen ... Finanzierungsfragen mit der Bank klären ... die Werbung schlagkräftig gestalten und, und, und.
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