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4 Sprachunwörter, die Sie 2010 nicht mehr verwenden sollten
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business-best-practice.de |
Die folgenden Top 4 entdecken Sie möglicherweise auch ab und an in Ihrer Korrespondenz oder bei Präsentationen oder in Gesprächen. Fort damit. Es gibt viel aktuellere, schönere, bessere und vor allem zeitgemäßere Formulierungen, mit denen Sie – im wahrsten Sinne des Wortes – einfach besser ankommen.
Hier eine kleine Übersicht aus dem großen Knigge:
- Der „gegebene Anlass“:
Immer wieder gibt es einen gegebenen Anlass, der uns gegebenenfalls (ggfs.) Anlass gibt, auf gegebene Anlässe hinzuweisen … Nun denn: Anlässlich dieses gegebenen Anlasses weise ich darauf hin:
Die Phrase „aus gegebenem Anlass“ sollten Sie aus gegebenem Anlass vermeiden. Denn gäbe es keinen Anlass, könnten und würden Sie nicht darauf hinweisen, dass es einen Anlass gibt. Kommen Sie also gleich zur Sache.
Statt: Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die neuen Organisationsabläufe genau zu beachten sind.
Besser: Wir erinnern daran: Bitte beachten Sie die verbindlich festgelegten Organisationsabläufe.
| - „Anlässlich“
„Anlässlich“ war nie zeitgemäß – und ist ganz einfach zu ersetzen. Zum Beispiel durch: bei, beim, im, zu, zur, zum. Es ist wirklich einfach:
Statt: Anlässlich meines 50. Geburtstags findet im Rahmen meines Familien und Freundeskreises eine Festlichkeit statt. Es ergeht hiermit herzliche Einladung.
Besser: Ich möchte meinen 50. Geburtstag mit der Familie und mit Freunden feiern. Deshalb lade ich dich herzlich ein, bei diesem Fest dabei zu sein. - „beiliegend“
Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie sind Mitglied eines Gesangsvereins. An einem schönen Tag im Frühling wandert Ihre Gesangsgruppe über Feld und Flur. Gemeinsam wird ein Lied gesungen: „Singend gehen wir durch den Wald.“
Wer geht der sprachlichen Logik nach singend durch den Wald? Richtig. Sie! Nun stellen Sie sich vor, Sie schreiben einen Brief folgenden Inhalts: „Beiliegend übersende ich Ihnen einen Scheck.“ Wer liegt der sprachlichen Logik nach bei? Richtig. Wieder Sie!
Deshalb: Fort mit „beiliegend, beigefügt, anliegend“. Es ergibt sprachlich keinen Sinn. Schreiben Sie doch einfach: „Mit diesem Brief schicke ich Ihnen den angekündigten Scheck“, oder „Sie erhalten heute eine Durchschrift der Bestellung …“ So einfach geht das! - „Bezüglich“, „Bezug nehmen“
Während ich diesen Beitrag schreibe, liegt ein Brief vor mir, den ich heute erhalten habe: „Bezug nehmend auf unser Telefonat vom …“ Brrr. Das ist kanzleisteifer Stil. Machen Sie es zeitgemäß richtig:
Statt: Bezüglich Herrn Meiers Ideen müssen wir noch mal ein Gespräch führen.
Besser: Wir müssen uns noch einmal über Herrn Meiers Ideen unterhalten. Mein Terminvorschlag ist der … um … in meinem Büro.
Statt: Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom ….. teile ich Ihnen mein Einverständnis zu Ihrem Vorschlag mit.
Besser: Mit Ihrem Vorschlag bin ich einverstanden.
|  | | Beitrag veröffentlicht am: 09.03.2010 |  | | |
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Kurz-URL für Presse: www.business-best-practice.de/5613
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