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Als Handwerker ohne Meisterbrief ein Reisegewerbe anmelden?

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Vor Kurzem hat die Redaktion des Handbuchs für Selbstständige und Unternehmer die folgende Frage erreicht: Ich will mich auf die Wartung von Heizkesseln spezialisieren. Da ich als Heizungsbauer keinen Meisterbrief habe, rechne ich mit Ärger durch die Handwerkskammer. Ein Freund sagte mir, ich solle einfach ein Reisegewerbe anmelden. Was heißt das?

Antwort der Redaktion: Als Reisegewerbetreibende werden Selbstständige bezeichnet, die ihre Kunden ohne vorhergehende Bestellung aufsuchen und ihre Leistung dann direkt vor Ort erbringen (§§ 55 ff. GewO).

Sie dürfen also für ihre Tätigkeit nicht werben und dann z. B. auf einen Anruf des Kunden hin erscheinen, sondern müssen Aufträge direkt an der Haustür/Unternehmenspforte akquirieren. Klassische Beispiele: Scherenschleifer, Staubsaugerverkäufer im Haustürgeschäft. Der Vertrieb von Edelmetallen, Schmucksteinen, Lotterielosen, Giften und anderen sensiblen Produkten ist im Reisegewerbe verboten.

Tatsächlich spielt das Reisegewerbe auch im Handwerksbereich eine bedeutende Rolle. Sie können im Reisegewerbe handwerkliche Tätigkeiten ohne Meisterbrief ausüben. Als Reisegewerbetreibender gehören Sie nicht zur Handwerkskammer. Falls Sie eine Niederlassung unterhalten, sind Sie Mitglied der IHK – ohne sind Sie kammerlos.

Wenn Sie einem Kunden nach den Regeln des Reisegewerbes einen Vertrag anbieten, der die dauerhafte Betreuung umfasst, dann dürfen Sie im Rahmen dieses Vertrags auch bestellt werden oder regelmäßig kommen.

Sie melden ein Reisegewerbe beim Ordnungsamt an. Das informiert Sie, ob Sie eine Reisegewerbekarte brauchen (Ausnahmen: § 55a GewO), und stellt Ihnen diese Karte aus.

Handbuch für Selbstständige und Unternehmer-Tipp: Nehmen Sie diese Anmeldung ernst – sonst kann ein Bußgeld fällig werden, und auch der Vorwurf der Schwarzarbeit steht im Raum.
Beitrag veröffentlicht am: 03.09.2010
Aus: Handbuch für Selbstständige und Unternehmer — Jetzt gratis testen!
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