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Altersvollrentner: Unveränderte Hinzuverdienstgrenze für 2010

Mitarbeiter, die nebenher eine Altersrente beziehen, erkundigen sich bei Ihnen sicher häufig danach, wie viel sie verdienen dürfen, ohne dass dies Rentenkürzungen zur Folge hat.

Hier hat Lohn & Gehalt aktuell eine Antwort: Nach wie vor dürfen Mitarbeiter, die das 65. Lebensjahr bereits überschritten haben, unbegrenzt zu ihrer Altersvollrente hinzuverdienen, ohne dabei Kürzungen in Kauf nehmen zu müssen.

Für jüngere Mitarbeiter, die aber bereits eine Altersrente beziehen, gilt eine Hinzuverdienstgrenze, die sich in der Regel zum 1.1. eines jeden Jahres ändert. In 2010 Jahr bleibt sie allerdings unverändert.

Die Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrentner unter 65 beträgt nach wie vor 400 € und entspricht damit der Geringfügigkeitsgrenze.

Das bedeutet: Verdient der Bezieher einer Altersrente vor seinem 65. Lebensjahr (Achtung: schrittweise Anhebung auf das vollendete 67. Lebensjahr für nach dem 31.12.1946 Geborene) monatlich maximal 400 €, erfolgt keine Anrechnung auf die Rente. Verdient der Mitarbeiter mehr, wird die Rente anteilig gekürzt.

Lohn & Gehalt aktuell-Tipp: Ihr Unternehmen darf aber auch Mitarbeitern, die eine Altersrente beziehen, ein Extra z. B. in Form von Weihnachtsgeld spendieren. 2-mal im Jahr darf die 400-€-Grenze nämlich ohne nachteilige Konsequenzen überschritten werden, und zwar bis zum Betrag von je 800 €.

Beispiel: Ein in Ihrem Unternehmen beschäftigter Rentner erhält 400 € monatlich. Er darf nun im Laufe des Jahres 2010 zusätzlich insgesamt 800 € (verteilt auf 2 Zahlungen von je 400 €) in Form von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder als Überstundenabgeltung etc. erhalten.
Beitrag veröffentlicht am: 13.08.2010
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