Leer Leer
 
Leer
Leer
Leer
Leer
Leer
Leer
Leer
Anzeige





Business-Ratgeber für Ihren Erfolg 2012
Jetzt in unserem Shop:

» Jetzt auch mit Gratis-Test-Garantie «

Die aktuelle Meinung aus unserer
Experten-Ecke:

Michael T. Sobik
Michael T. Sobik

Gesundheitsmanagement heißt die Lösung

Anzeige




 

Anzeige
Seminare für Sekretärinnen

 
 
Beitrag twittern
Bei Geschäftsreisen ins Ausland: Wie Sie mit den neuen Pauschalen für 2012 alle Steuervorteile ausschöpfen

Sterne
Bewertung
Dies ist ein
3 -Sterne-Beitrag von
business-best-practice.de
Immer mehr Selbstständige suchen und finden Geschäfts- und Kundenkontakte im Ausland. Internet und E-Mail erleichtern es spürbar, auch jenseits der Grenzen gute Geschäfte zu machen. In dem Maße, in dem Sie geschäftlich Auslandskontakte knüpfen, fallen auch immer öfter Auslandsreisen an.

Da ist es beruhigend, dass Sie diese Reisekosten dem Grunde nach genauso als Betriebsausgaben abziehen können wie Ihre Reisekosten bei Inlandsreisen. Im Detail gelten bei einzelnen Reisekosten-Positionen jedoch Unterschiede.

Tipp des Praxishandbuchs Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer: Ab 01.01.2012 gelten neue und in der Regel höhere Pauschalbeträge für Auslandsreisen (BMF, Schreiben vom 8.12.2011,Az. IV C 5 – S 2353/08/10006:002).

Verpflegungsmehraufwendungen

Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand werden also ebenfalls nach den Zeitstufen (8 Stunden, 12 Stunden, 24 Stunden) gestaffelt. Bei einer Abwesenheit von weniger als 8 Stunden darf ein Pauschbetrag nicht berücksichtigt werden.

Achtung! Ein Einzelnachweis der tatsächlich entstandenen Kosten ist nicht möglich. Der Pauschbetrag ist von Land zu Land unterschiedlich. Es gilt der für das Land der auswärtigen Tätigkeit maßgebende Betrag.

Übernachtungskosten

In dem Beispiel unten sind die Pauschbeträge für Übernachtungskosten für Amsterdam genannt. Dies könnte zu der Annahme führen, Sie dürften auch Pauschalen für die Übernachtung ansetzen und dadurch auch Steuern sparen, wenn Sie kostenlos z. B. bei Bekannten oder Geschäftspartnern übernachtet haben. Doch die genannten Pauschalen gelten nur bei Erstattung der Kosten für Arbeitnehmer – nicht jedoch für den Betriebsausgabenabzug. Wie bei Inlandsreisen können Sie nur noch Übernachtungskosten in nachgewiesener Höhe geltend machen.

Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer-Beispiel: Pauschale für Verpflegungs- und Übernachtungskosten ab 1.1.2012 für Auslandsreisen:

Amsterdam:
  • mind. 24 Std.: 60 €
  • weniger als 24, aber mind. 14. Std.: 40 €
  • weniger als 14, aber mind 8. Std.: 20 €
  • Pauschalbetrag für Übernachtungskosten: 115 €

Zusatz-Service: Eine umfassende Länderübersicht mit allen aktuellen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten steht Ihnen als Leser vom Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer im Premiumbereich für Abonnenten zum Download zur Verfügung.
Beitrag veröffentlicht am:
Anzeige
Aus: Praxishandbuch Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer, dem Buchführungs-Berater mit steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Einnahmen-Überschuss-Rechner.

Klicken Sie hier – es erwarten Sie Steuer-Spar-Tipps zu Themen wie:Jetzt testen
  • Steuerrechtlich einwandfreie Rechnungen
  • Betriebsprüfungssichere Buchführung
  • Formulare Schritt für Schritt erklärt
Derzeitige Sonderaktion: 100 % profitieren, 0 % Kosten – Machen Sie jetzt Ihren kostenlosen Test.

Wie finden Sie diesen Beitrag? Durchschnittliche Bewertung
Bewertung
bei 3 Bewertungen
Mit der Abgabe einer Bewertung wird ausschließlich der Wert der Bewertung gespeichert. Ein Rückschluss auf die Identität bestimmter Personen ist damit nicht möglich!
Diesen Beitrag jetzt...
Weiterempfehlen Drucken RSS-Feed Abonnieren Twittern Bei XING posten


Kurz-URL für Presse: www.business-best-practice.de/2192
Info per E-Mail über neue ähnliche Beiträge


Anzeige
Business-English TodayBusiness-English Today
Glänzen Sie mit elegantem Small Talk in perfektem Business-Englisch

Noch wichtiger als hierzulande ist der verbindliche Small Talk, wenn Sie mit ausländischen Gästen und Geschäftspartnern ins Gespräch kommen möchten. Doch - wie stellen Sie das an? Mit Schulenglisch kommen Sie hier nicht weit...

Natürlich könnten Sie eine zeitaufwendige (und kostspielige!) Sprachreise machen. Oder sich abends in die Volkshochschule quälen. Haben Sie dazu Zeit? Und Lust? Eher nicht...

Zum Glück geht es auch viel einfacher: das neue, komprimierte 20-Minuten-Business-Englisch-Training „Business English Today“ bringt Ihr Englisch in kurzen, knackigen Lektionen auf Vordermann. Unterhaltsam, business-orientiert und auf knappstem Raum. Es ist so konzipiert, dass Sie es überall hin mitnehmen können: Ins Flugzeug, ins Büro oder zu Hause auf die Couch.

Ihr monatlicher Trainingsaufwand: Ganze 20 Minuten!

Lassen Sie sich doch eine kostenlose 20-Minuten-Trainingseinheit ins Haus kommen: It´s easy. It´s fun. It´s - GRATIS!




Diese aktuellen News & Tipps für Selbstständige und Unternehmer könnten Sie interessieren:

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge für Selbstständige und Unternehmer

 

E-Mail-Newsletter: Reden und präsentieren aktuell

„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ – das gilt keinesfalls im Berufsleben. Wer sich gekonnt in Szene setzen und sein Anliegen erfolgreich „rüberbringen“ kann, ist eindeutig im Vorteil. Und auch im Privatleben gibt es zahlreiche Situationen, wo Ihre rhetorischen Fähigkeiten gefragt sind: beispielsweise im Vereinsleben, aber auch bei wichtigen familiären Ereignissen.

„Reden und präsentieren aktuell“ hält jeden Mittwoch geldwerte Rhetorik-Tipps, pfiffige PowerPoint-Ideen, aktuelle Etikette-Empfehlungen sowie zeitgemäße Zitate für Sie bereit – damit Ihre nächste Rede, Ihre nächste Präsentation ein Bombenerfolg wird.

Ihre E-Mail-Adresse:





Lesen Sie auch unsere weiteren Beiträge für „Selbstständige & Unternehmer“:



Diese Seite wurde vom McAfee SiteAdvisor
auf Sicherheit überprüft
Gelassenheits-Schaf
© 2005-2012, web suxxess factory