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Finger weg von „zur Kenntnis nehmen“ oder „zur Kenntnis bringen!“

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„Nehmen Sie zur Kenntnis, dass …“ Das ist eine beliebte Floskel, die weit davon entfernt ist, freundlich zu klingen. Vielmehr hat sie drohenden Charakter.

Umgekehrt: Sie informieren jemanden über etwas Wichtiges. Und der antwortet: „Ich habe es zur Kenntnis genommen.“ Wie wertvoll war ihm Ihre Information? Fühlen Sie sich ernst genommen?

Oder: Am Schluss eines Briefes steht: „Bitte nehmen Sie hiervon Kenntnis.“ Haben Sie bis zu diesem Briefschluss gelesen, kommt diese Aufforderung zu spät. Denn Sie haben ja den Brief schon gelesen, ihn also zur Kenntnis genommen.

Oder probieren Sie’s einmal so: „Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie heute Geburtstag haben.“ Das klingt sehr distanziert.

SekretärinnenBriefeManager-Tipp: Schneiden Sie ihn ab – diesen alten Zopf aus den Amtsstuben. Er ist überflüssig.

So nicht: Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir die Produktion früher als geplant anlaufen lassen, da es unseren Ingenieuren gelungen ist, die Maschinen in Sonderschichten auf die neue Produktion umzustellen.

Besser so: Es wird Sie so wie uns freuen, dass wir die Produktion früher als geplant starten können. Unsere Ingenieure haben die Maschinen auf die neue Produktion umgestellt.

So nicht: Wir möchten es nicht versäumen, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass wir unserem Herrn Max Mustermann mit Wirkung vom 1.9.20.. Prokura erteilt haben.

Besser so: Wir haben Herrn Max Mustermann ab 1. September 20.. Prokura erteilt.
Beitrag veröffentlicht am: 24.08.2010
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