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Michael T. Sobik
Michael T. Sobik

Kontrollrecht als Arbeitgeber

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In diesen Fällen besteht kein Mitbestimmungsrecht Ihres Betriebsrats bei Überstunden

Nicht immer kann und darf Ihr Betriebsrat beim Thema Überstunden mitreden. Deshalb sind nach § 87 Absatz 1 Nr. 3 BetrVG folgende Sachverhalte mitbestimmungsfrei:

Arbeitgeberrechte Betriebsrat-Schnellübersicht:

  • Überstunden mit vollem Freizeitausgleich im Bezugszeitraum, wenn zum Beispiel Ihr Mitarbeiter bei Wochenarbeitszeit am Montag 2 Stunden länger bleibt und stattdessen am Freitag 2 Stunden kürzer arbeitet

  • Abbau von Überstundenguthaben durch den einzelnen Mitarbeiter

  • Teilnahme an einer beruflichen Fortbildungsmaßnahme

  • Dienstreise außerhalb der normalen Arbeitszeit, wenn während der Reise keine Arbeitsleistung erbracht wird (BAG, Beschluss vom 23.07.1996, Aktenzeichen: 1 ABR 17/96; in: AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebs).
Beitrag veröffentlicht am: 09.03.2010
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