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Kunst im Büro – Kann man die Kosten absetzen?

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Frage an die Redaktion: In diesem Jahr habe ich mir für das Büro einige Bilder eines örtlichen Künstlers angeschafft. Jetzt stehe ich vor der Frage: Kann ich die Kosten dafür als Betriebsausgabe geltend machen? Oder ist die Anschaffung der Bilder meine Privatsache, obwohl sie im Büro hängen?

Steuern sparen für Selbstständige weiß die Antwort:

Die Kosten für die Bilder sollten Sie als Betriebsausgaben geltend machen! Voraussetzung: Es handelt sich hierbei um Gegenstände, die üblicherweise in Büros anzutreffen sind. Dazu zählen eben auch Bilder, die die Atmosphäre (auch für Besucher) verbessern.

Beachten Sie darüber hinaus diesen Punkt: Die Kosten sollten im Verhältnis zur Betriebsgröße und zum Gewinn nicht zu hoch ausfallen.

Vereinfacht ausgedrückt: In einer kleinen Druckerei sollte kein echter Picasso aufgehängt werden…

Was viele Selbstständige nicht wissen und nicht nutzen: Sie können auch andere Kosten für die Verschönerung Ihrer Geschäftsräume geltend machen!

Ein Beispiel aus der Redaktion von Steuern sparen für Selbstständige: Wenn Sie regelmäßig Besuch von Kunden haben, spricht nichts dagegen, die Kosten für einen frischen Strauß Blumen, der am Empfang aufgestellt wird, steuerlich geltend zu machen.

Oder: Sind Sie Liebhaber von Antiquitäten, können Sie Ihr Büro auch mit einem antiken Schreibtisch oder Regalen ausstatten und die Kosten genau so dafür geltend machen wie für neue Büromöbel. Voraussetzung: Die Antiquitäten werden als Arbeitsmittel genutzt und die Kosten sind nicht unverhältnismäßig.
Beitrag veröffentlicht am: 23.08.2010
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