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Welche unterschiedlichen Arten von Betriebsprüfungen gibt es eigentlich?
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Betriebsprüfung ist nicht gleich Betriebsprüfung. Der ungebetene Besuch vom Finanzamt kann unterschiedliche Anlässe haben.
Hier ein Überblick aus Steuern sparen für Selbstständige über die verschiedenen Formen der Betriebsprüfung:
| - Außenprüfung: Das ist die häufigste Form der Betriebsprüfung und ihr amtlicher Name. Der Betriebsprüfer wird hierbei umfassend tätig. Geprüft werden dabei in der Regel die letzten 3 Jahre, für die Sie eine Steuererklärung abgegeben haben.
Der Prüfer darf dabei alle Unterlagen, die für Ihre Steuer und alle Steuerarten wichtig sind, unter die Lupe nehmen.
- Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Hier wird – wie der Name bereits sagt – speziell die Umsatzsteuer geprüft. Das Finanzamt kontrolliert dabei, ob Sie bestimmte Steuervergünstigungen (z.B. bei Ausfuhrlieferungen) zu Recht beanspruchen. Treffen kann es Sie, wenn Sie häufiger Vorsteuer-Überschüsse geltend machen.
- Umsatzsteuer-Nachschau: Die Umsatzsteuer-Nachschau unterscheidet sich von der Betriebsprüfung insofern, dass die Nachschau nicht angekündigt wird. Das Finanzamt ist dadurch in der Lage, ein zuverlässiges Bild über die aktuellen wirtschaftlichen Tätigkeiten eines Unternehmens zu verschaffen. Bei einer vorherigen Ankündigung, könnten Dinge manipuliert oder verschleiert werden.
Als Geschäftsinhaber und somit Steuerverantwortlicher sind Sie der erste Ansprechpartner. Ihre Pflicht ist es, auf Nachfrage aktuelle Aufzeichnungen, Bücher, Urkunden und Geschäftspapiere vorzulegen. Ein elektronischer Zugriff muss ebenfalls gewährleistet sein.
- Lohnsteuer-Außenprüfung: Das ist eine Betriebsprüfung, bei der nur kontrolliert wird, ob die Lohnsteuer für die Mitarbeiter ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt wurde. Diese Prüfung wird in der Regel nur bei größeren Unternehmen mit vielen Mitarbeitern durchgeführt. Kleinere und mittlere Unternehmen sind nur sehr selten davon betroffen.
|  | | Beitrag veröffentlicht am: 19.01.2012 | | |
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Kurz-URL für Presse: www.business-best-practice.de/7428
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