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Wie ein Kirschkern-Fall bis zum BGH ging
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Dies ist ein
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-Sterne-Beitrag von
business-best-practice.de |
Mit der Forderung von 235,60 € Schadenersatz und 200 € Schmerzensgeld zog ein durch einen Kirschkern geschädigter Bäckerkunde bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) – um am Ende den Fall zu verlieren (17.3.2009, Az. VI ZR 176/08). In ihrem abschließenden Urteil führten die Richter aus, was nach dem gesunden Menschenverstand nicht anders zu erwarten war:
Kein Kunde kann erwarten, dass Gebäck mit ganzen Kirschen vollkommen steinfrei ist. Beißt er sich einen Zahn daran aus, ist das Lebenspech und nicht etwa die Schuld des Bäckers. Nun kann man sagen:
Das musste ja mal gerichtlich festgestellt werden! Vielleicht gibt es ja eine gesetzliche Vorschrift, die Kunden vor der Kirschkern-Gefahr schützt!
Und das Handbuch für Selbstständige und Unternehmer hält fest: Das zunächst mit dem Fall befasste Amts- und dann auch noch das Landgericht sind fündig geworden: Nach dem Produkthaftungsgesetz ist gefährliche Ware nämlich fehlerhaft – wer sie in Verkehr bringt, muss dafür haften.
| Bleibt die Frage, wie weit sich Richter von der Praxis und dem durchaus richtigen und wichtigen Verlangen nach einem wirksamen Verbraucherschutz entfernen, wenn sie – wie geschehen – kirschkernbehaftetes Kirschgebäck als gefährlich erklären. Das geht zu weit und hätte schon vom Amtsrichter unterbunden werden müssen!
Denn Zehntausende Euro an öffentlichen Geldern wurden versenkt, damit sich mehrere Gerichte und dann auch noch der BGH mit einer Frage beschäftigen, die am Ende jedes Kind genau so beantwortet hätte. Geradezu wütend kann man werden, wenn man dann noch bedenkt, wie hoch der Aufwand und das Risiko für den Unternehmer waren, sich gegen das Verlangen seines Kunden zu wehren.
Ohne Rechtsschutzversicherung hätte der Bäcker das durch die Instanzen hinweg kaum geschafft! Danken wir zumindest dem BGH für genügend Augenmaß und Sachverstand.
Das macht Mut: In diesem Land ist es noch nicht so weit gekommen, dass jeder, dem etwas Böses passiert, einem Unternehmer seinen „Kirschkern“ in die Suppe spucken darf! |  | | Beitrag veröffentlicht am: 05.02.2010 |  | | |
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Kurz-URL für Presse: www.business-best-practice.de/5565
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