Leer Leer
 
Leer
Leer
Leer
Leer
Leer
Leer
Leer
Anzeige





Business-Ratgeber für Ihren Erfolg 2012
Jetzt in unserem Shop:

» Jetzt auch mit Gratis-Test-Garantie «

Die aktuelle Meinung aus unserer
Experten-Ecke:

Angelika Rodatus
Angelika Rodatus

Ihre Prioritäten für 2012

Anzeige




 

Anzeige

 
 
Beitrag twittern
Nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung: Zeitarbeitskräfte dürfen nicht in den Betriebsrat

Sterne
Bewertung
Dies ist ein
5 -Sterne-Beitrag von
business-best-practice.de
Leiharbeitnehmer dürfen sich grundsätzlich nicht in den Betriebsrat wählen lassen (§ 14 Abs. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)). Das gilt ausdrücklich nur für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Ob die Vorschrift auf die nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung entsprechend anwendbar ist, haben die Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamburg in einem veröffentlichten Urteil geklärt (26.5.2008, Az. 5 TaBV 12/07).

Der Urteilsdienst für den Betriebsrat berichtete von einem Fall, ein gemeinnützig organisierter Arbeitgeber betrieb eine Sozialstation in der Rechtsform einer GmbH. Zunächst betrieb er sie als GbR. Beteiligte waren ein Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und mehrere Kirchengemeinden.

Eine Angestellte des DRK-Kreisverbands war mehrere Jahre als Krankenpflegerin in der Sozialstation tätig. Nach Gründung der GmbH sollte sie deren Arbeitnehmerin werden. Das lehnte sie aber aus Gründen der betrieblichen Altersversorgung ab.

Sie wurde deshalb mit einigen anderen Kollegen zusammen an die GmbH ausgeliehen. Als dann im Jahr 1999 in der GmbH ein Betriebsrat gewählt werden sollte, einigten sich alle Beteiligten darauf, dass auch die überlassenen Arbeitnehmer wahlberechtigt sein sollten. Die Arbeitnehmerin, die seit Gründung der GmbH als Leiharbeitnehmerin tätig war, wurde zur Vorsitzenden des Betriebsrats gewählt.

In der Folgezeit beantragte der Arbeitgeber die gerichtliche Feststellung, dass die Beschäftigte als Leiharbeitnehmerin nicht hätte in den Betriebsrat gewählt werden dürfen. Mit seiner Klage hatte er Erfolg.

Zeitarbeitnehmer dürfen nicht als Betriebsräte beim Entleiher agieren

Das Gericht entschied, die Beschäftigte sei nicht in den Betriebsrat wählbar.

Urteilsdienst für den Betriebsrat-Fazit: Leiharbeitnehmer können sich nicht in den Betriebsrat des Entleihers wählen lassen. Das gilt auch für die nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.
Beitrag veröffentlicht am: 26.01.2010
Aus: Urteilsdienst für den Betriebsrat — Jetzt gratis testen!
Wie finden Sie diesen Beitrag? Durchschnittliche Bewertung
Bewertung
bei einer Bewertung
Mit der Abgabe einer Bewertung wird ausschließlich der Wert der Bewertung gespeichert. Ein Rückschluss auf die Identität bestimmter Personen ist damit nicht möglich!
Diesen Beitrag jetzt...
Weiterempfehlen Drucken RSS-Feed Abonnieren Twittern Bei XING posten


Kurz-URL für Presse: www.business-best-practice.de/5448
Info per E-Mail über neue ähnliche Beiträge


Anzeige
Das Sekretärinnen-HandbuchDas Sekretärinnen-Handbuch
Wie Sie jetzt noch schneller mit lästigem Routinekram fertigwerden (und andere Erfolgs-Geheimnisse!)

Sind Sie bereit, noch mehr Erfolgs-Geheimnisse für Sie als Assistentin oder Sekretärin zu erfahren?

Dann entdecken Sie jetzt:
  • Wie Sie Ihrem Chef helfen, sich bei seinen Mitarbeitern mehr Respekt zu verschaffen und mehr Ansehen zu gewinnen. So machen Sie Ihren Chef noch erfolgreicher!

  • Die besten Tipps, wie Sie Ihren Chef ab sofort noch mehr entlasten. Von A wie Ablage bis Z wie Zeugnisformulierungen.

  • Wie Sie mehrere dringende und wichtige Aufgaben gleichzeitig und vor allem pünktlich erledigen.

  • Wie Sie jeden Tag mehr Zeit gewinnen. Mit den besten Tipps, um Prioritäten zu setzen und Ihr Sekretariat perfekt zu organisieren.

  • Wie Sie sich bei Ihrem Chef und bei Ihren Mitarbeitern mehr Respekt verschaffen und mehr Ansehen gewinnen, weil alle merken, dass Sie sich, Ihre Arbeit und vor allem Ihren Chef fest im Griff haben!

(... und noch mehr Geheimnisse auf dieser Seite. Sichern Sie sich die besten Erfolgs-Tipps!)

Klicken Sie hier, um die Erfolgs-Geheimnisse jetzt kennenzulernen!



Diese aktuellen News & Tipps für Führungskräfte, Leiter und Manager könnten Sie interessieren:

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge für Führungskräfte, Leiter und Manager

 

E-Mail-Newsletter: Reden und präsentieren aktuell

„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ – das gilt keinesfalls im Berufsleben. Wer sich gekonnt in Szene setzen und sein Anliegen erfolgreich „rüberbringen“ kann, ist eindeutig im Vorteil. Und auch im Privatleben gibt es zahlreiche Situationen, wo Ihre rhetorischen Fähigkeiten gefragt sind: beispielsweise im Vereinsleben, aber auch bei wichtigen familiären Ereignissen.

„Reden und präsentieren aktuell“ hält jeden Mittwoch geldwerte Rhetorik-Tipps, pfiffige PowerPoint-Ideen, aktuelle Etikette-Empfehlungen sowie zeitgemäße Zitate für Sie bereit – damit Ihre nächste Rede, Ihre nächste Präsentation ein Bombenerfolg wird.

Ihre E-Mail-Adresse:





Lesen Sie auch unsere weiteren Beiträge für Führungskräfte, Leiter und Manager:



Diese Seite wurde vom McAfee SiteAdvisor
auf Sicherheit überprüft
Gelassenheits-Schaf
© 2005-2012, web suxxess factory